Dortmund, den 08.04.21
Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte der Kinder der Westhausen-GS!
Wir hoffen, Ihnen geht es gut. Aktuell hat uns die Mitteilung erreicht, dass ab dem kommenden Montag (12.04.21) alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Dann beginnen die Gruppen, die eigentlich direkt am Montag nach den Ferien gekommen wären.
Um die Woche zu überbrücken und im Falle einer Verlängerung des Distanzunterrichts geben wir vorsichtshalber Lernpakete für 2 Wochen aus. Allerdings sollen diese erstmal NUR für die eine Woche bearbeitet werden.
Die Ausgabe erfolgt am Dienstag (13.04.21) wie gehabt im Atrium der Schule:
Für die Klassen 4 um 10.00 Uhr,
die Klassen 3 um 10.30 Uhr,
die Klassen 2 um 11.00 Uhr und
die Klassen 1 um 11.30 Uhr.
Beachten Sie, dass auf dem Schulhof Maskenpflicht besteht.
Zur Notbetreuung wurde bisher keine Aussage gemacht. Es ist aber davon auszugehen, dass sie wie gehabt weiterläuft. Bei Änderungen gibt es eine erneute Info auf der Homepage.
Nach Aufnahme des Präsenzbetriebs wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Damit ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Soweit die neuesten Nachrichten. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen,
B. Grothaus