Lernförderung
Lernförderung mit Hilfe des Bildungs- und Teilhabegesetzes (BuT)
An unserer Schule können Schülerinnen und Schüler an einer Lernförderung teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler bekommen jede Woche 60 Min. Förderung, die in der Regel von Lehramtsstudenten und -studentinnen erteilt wird. Die Lernförderung findet im Anschluss an den Unterricht oder im Nachmittagsbereich in den Räumlichkeiten unserer Schule statt.
Die Beantragung der Lernförderung wird vom Schulsozialarbeiter getätigt.
Die Terminabsprachen zwischen „Lehrenden“ und Schüler laufen auch über den Schreibtisch der Schulsozialarbeit.